You are on the English websiteSie befinden sich auf der deutschen WebsiteWe do not provide this content in your preferred language
You are on the German website, you can use the switch to switch to the English oneSie befinden sich auf der englischen Website, Sie können mit dem Schalter auf die deutsche Website wechselnYou can use the switch to switch to the another available language if you want
Suche
Überschrift – Bitte ausfüllen (Kopie 1)
Kostenlose DRK-Hotline. Wir beraten Sie gerne.
08000 365 000
Infos für Sie kostenfrei rund um die Uhr
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit ihre Ergebnisse zu filtern.
Die Geschichte des Roten Kreuzes
Die Geschichte des Deutschen Roten Kreuzes ist mehr als 150 Jahre alt. So wurde 1863 in Baden-Württemberg die erste Rotkreuzgesellschaft der Welt gegründet. Die…
A. Eine kurze Einführung
2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen
"Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen…
A. Eine kurze Einführung
3. Benutzungshinweis
Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw.…
B. Schutz der Zivilbevölkerung
1. Wie muss die Zivilbevölkerung generell behandelt werden?
Das IV. Genfer Abkommen schützt die Zivilbevölkerung vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung.…
B. Schutz der Zivilbevölkerung
2. Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung
Grausamkeiten jeder Art (Folterung, Verstümmelung, medizinische oder wissenschaftliche, nicht durch ärztliche…
B. Schutz der Zivilbevölkerung
3. Wie sind Frauen zu behandeln?
Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II; Art. 14 II GA…
D. Schutz der gefangenen Soldaten
Personen, die in Feindeshand gefallen sind und einer der folgenden Gruppen angehören, gelten als Kriegsgefangene und sind durch das III. Genfer Abkommen…
G. Einige wichtige Begriffe
Gemäß Art. 42 der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 gilt ein Gebiet als besetzt, "wenn es sich tatsächlich in der Gewalt eines feindlichen Heeres befindet."…